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Hinweisgeberschutzgesetz

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
(Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG)
 
Hinweisgebende Personen sollen innerhalb der EU besser geschützt werden. Diese Personen tragen dazu bei, dass Rechtsverstöße in Unternehmen aufgeklärt werden und an die Öffentlichkeit kommen. Nach dem HinSchG gibt es zwei zentrale Regelungsbereiche:

  • Hinweisgebende Personen sollen vor Repressalien durch ihre Arbeitgeber geschützt werden, wenn sie Rechtsverstöße ihrer Arbeitgeber melden oder öffentlich machen.
  • Unternehmen werden verpflichtet, für hinweisgebende Personen eine Infrastruktur einzurichten, die es ihnen ermöglicht, ihre Meldungen potenzieller Rechtsverstöße geschützt und ohne negative Konsequenzen abzugeben.

Allerdings soll das HinSchG kein Freifahrtschein für Querulanten werden oder für Personen, die dieses Gesetz für ihre eigenen Zwecke ausnutzen wollen. Das HinSchG enthält daher einen Katalog von Rechtsvorschriften. Allein Verstöße gegen die dort aufgeführten Rechtsvor-schriften dürfen nach den Vorgaben des HinSchG gemeldet werden, ohne dass der melden-den Person hieraus Nachteile erwachsen dürfen. 
 
Wir haben eine Meldestelle in unserem Unternehmen eingerichtet. Wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz haben oder einen Hinweis geben wollen, schreiben Sie bitte eine E-Mail oder wenden sich direkt (persönlich oder telefonisch) an unsere Beauftragte:
 
Ina Reinhold-Haynes
E-Mail i.reinhold-haynes@vacances.de
Telefon (0421) 70 60 77

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28209 Bremen · Hollerallee 13
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