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Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Unser Anspruch ist eine umfangreiche Beratung. Unsere Pflegeberaterinnen haben Zeit und bringen viele praktische Erfahrungen mit.

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Sie in Ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen. 

 

Ablauf und Inhalte eines Beratungseinsatzes


In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation zum einen ganz allgemein eingeschätzt: Unsere Pflegeberaterin soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Wir empfehlen Maßnahmen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen (Leistungen der ambulanten Pflege), Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach §45 SGB XI 
Beratung in Bremen
vacances Mobiler Sozial- und Pflegedienst GmbH
28209 Bremen · Hollerallee 13
Telefon 0421 / 70 60 77
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