Beratung in Bremen
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Bremen
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI für Sie möglicherweise verpflichtend. Unsere erfahrenen Pflegeberaterinnen von Vacances unterstützen Sie dabei, die häusliche Pflege sicherzustellen, offene Fragen zu klären und passende Entlastungsmöglichkeiten zu finden.
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Ablauf eines Beratungsbesuchs nach § 37.3 SGB XI
Bei einem Beratungseinsatz nehmen wir uns Zeit für Ihre persönliche Pflegesituation. Gemeinsam besprechen wir, wie die Pflege und Betreuung zu Hause organisiert sind, welche Herausforderungen im Alltag bestehen und wo Sie möglicherweise Unterstützung benötigen.
Unsere Pflegeberaterin beurteilt, ob die häusliche Versorgung sichergestellt ist, und gibt Ihnen individuelle Empfehlungen, die den Pflegealltag erleichtern können. Dabei stehen sowohl das Wohl der pflegebedürftigen Person als auch die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt.
Mögliche Empfehlungen betreffen beispielsweise die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege oder Maßnahmen zur barrierearmen Gestaltung der Wohnung.
Welche Themen werden beim Beratungseinsatz besprochen?
Jede Pflegesituation ist unterschiedlich. Deshalb orientiert sich unsere Beratung an Ihren persönlichen Fragen und Bedürfnissen.
Zu den möglichen Beratungsinhalten gehören:
- Pflegegrad: Einschätzung, ob eine Höherstufung des bestehenden Pflegegrades sinnvoll sein könnte.
- Pflegehilfsmittel: Informationen zu Hilfsmitteln wie Rollatoren, Pflegebetten oder Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
- Pflegealltag: Praktische Tipps für typische Herausforderungen bei der häuslichen Pflege.
- Mobilisation und Lagerung: Hinweise zu rückenschonenden Bewegungsabläufen, Hebe- und Lagerungstechniken sowie Kinästhetik.
- Entlastungsmöglichkeiten: Informationen zu ambulanter Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
- Wohnraumanpassung: Möglichkeiten, die Wohnung sicherer und barriereärmer zu gestalten.
- Pflegekurse: Hinweise auf Pflegekurse und individuelle Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.
Selbstverständlich haben Sie während des Beratungsbesuchs ausreichend Gelegenheit, Ihre eigenen Fragen zu stellen.
Für wen ist der Beratungsbesuch verpflichtend?
Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen seit 2026 einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI wahrnehmen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch weiterhin vierteljährlich stattfinden.
Auch bei Pflegegrad 1 oder beim Bezug von Pflegesachleistungen kann eine freiwillige Beratung möglich sein.
Die Kosten des gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuchs übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.